Sicherheit zur vermeidung von zahnmedizinischen Behandlungsfehlern

Urteil OLG Köln vom 08. April 2020

Neben dem Urteil des Oberlandesgericht München vom 18.01.2017 (3 U 5039/13), ist auch das Oberlandesgericht Köln mit seinem Urteil (5 U 64/16) vom 08.04.2020 zu dem Entschluss gekommen, dass eine Funktionsanalyse vor der Versorgung zwingend notwendig gewesen wäre. Das Unterlassen des gebotenen Screenings vor Beginn der prothetischen Versorgung wird als Befunderhebungsfehler gewertet (s. auch https://bit.ly/2HZhZqa).

Sichern Sie Ihren zahnärztlichen Alltag mit der FunktioCheck Pro® App! Diese App ermöglicht Ihnen, professionelle und wissenschaftlich fundierte Funktionsanalyse sofort und unkompliziert in Ihre Praxis zu integrieren. Durch digital fixierte Befundung bietet FunktioCheck Pro® Ihnen und Ihren Patienten die rechtliche sowie forensische Sicherheit.

Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch. Sprechen Sie uns an!